Welches Schloss muss zur Sicherung des E-Bikes / Fahrrads verwendet werden?
Das Schloss muss einen Mindestkaufpreis von 45,00 € aufweisen.
Rahmenschlösser gelten darüber hinaus nur dann als angemessen, wenn sie zudem mit Einsteckkette genutzt werden. Bereits im Besitz befindliche Schlösser, sofern sie den oben genannten Anforderungen entsprechen und solange sie voll funktionsfähig und zum Kaufzeitpunkt des E-Bikes / Fahrrads nicht älter als 3 Jahre sind (Kaufrechnung ist im Diebstahlfall erforderlich), können verwendet werden.
Wie Sie Ihr E-Bike mit einem angemessenen Schloss sichern müssen, können Sie hier nachlesen!