Mein aktuelles Gerät ersetzt das im Vertrag angegebene – bleibt der Schutz bestehen?
Nein – ein Austausch des Geräts im Vertrag ist nicht möglich, es sei denn:
- Der Tausch erfolgte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Herstellergarantie
- Oder es liegt ein Totalschaden vor
Bitte melden Sie uns den Gerätetausch in diesen Fällen schriftlich – inkl. Nachweis und Vertragsnummer.